Auto in die Türkei verkaufen: Was ist zu beachten beim Export

Sie möchten Ihr Auto in die Türkei verkaufen? Dann sind Sie bei Auto-Ankauf-Seven.ch genau richtig. Der Export eines Fahrzeugs ins nicht-europäische Ausland wie die Türkei ist mit einigen Besonderheiten verbunden – vom perfekten Kaufvertrag bis hin zur Zollabwicklung. Für einen sorgenfreien und schnellen Autoverkauf stehen wir Ihnen mit unserem erfahrenen Team in jedem Kanton der Schweiz zur Seite.

Was muss beachtet werden beim Auto-Verkauf in die Türkei?

Planen Sie, das Fahrzeug selbst in die Türkei zu überführen oder wird es vom Käufer in der Schweiz abgeholt? Für beide Optionen gibt es wichtige Details, die Sie beachten sollten. Ein reibungsloser Ablauf beginnt mit einer professionellen Fahrzeugbewertung.

Was ist mein Auto wert?

Exportschilder für den Landweg

Wenn Sie das Fahrzeug per Landweg in die Türkei überführen, benötigen Sie Exportschilder. Diese Überführungsschilder können Sie in Ihrem kantonalen Strassenverkehrsamt beantragen. Zum Beispiel für den Kanton Zürich:

Exportschilder – Strassenverkehrsamt – Kanton Zürich

Liste der kantonalen Exportzulassungsstellen Schweiz

Folgende Unterlagen vom Fahrzeughalter sind notwendig:

  • Gesuchsformular

  • Fahrzeugausweis im Original

  • Führerausweis im Original

  • Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis im Original

  • Bargeld, Maestro- oder Kreditkarte

Bitte beachten: Fristverlängerungen und wiederholte Zulassung des gleichen Fahrzeugs sind nicht zulässig. Die Exportschilder müssen nach Ablauf der Gültigkeit nicht zurückgegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie im offiziellen Gesuchsformular:

Kaufvertrag beim Auto-Verkauf in die Türkei

Um auf der sicheren Seite zu sein, ist ein schriftlicher Kaufvertrag unbedingt empfehlenswert – idealerweise in zweifacher Ausführung für Käufer und Verkäufer. Wir bieten Ihnen:

  • Eigenen Kaufvertrag erstellen

  • Musterverträge für PKW Download

  • Mündlicher Kaufvertrag (nicht empfohlen)

Die Zollanmeldung für den Autoexport in die Türkei

Kaufvertrag beim Auto-Verkauf in die Türkei

Um auf der sicheren Seite zu sein, ist ein schriftlicher Kaufvertrag unbedingt empfehlenswert – idealerweise in zweifacher Ausführung für Käufer und Verkäufer. Wir bieten Ihnen:

  • Eigenen Kaufvertrag erstellen

  • Musterverträge für PKW Download

  • Mündlicher Kaufvertrag (nicht empfohlen)

📦 Die Zollanmeldung für den Autoexport in die Türkei

Fahrzeuge, die aus der Schweiz exportiert werden, müssen bei der zuständigen Zollstelle angemeldet werden. Eine gute Vorbereitung ist hierbei unerlässlich. Halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Fahrzeugausweis oder Schiffsausweis (auch bei bereits annullierter Zulassung)

  • Identitätsnachweis (z. B. Reisepass, ID)

  • Ausfuhrzollanmeldung (e-dec Anmeldung)

  • ggf. Ursprungsnachweis

Weitere Zollabfertigung erfolgt beim türkischen Zoll. Details zur Einfuhrverzollung in der Türkei finden Sie hier: http://www.mfa.gov.tr/araclarla-ilgili-hususlar.tr.mfa

📞 Auskunftszentrale Zoll

Für alle Fragen zum Autoexport ist die Auskunftszentrale für Zoll die beste Informationsquelle:

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 8:00 – 11:30 und 13:30 – 17:00 Uhr

Tel.   +41 58 467 15 15
Mail: Kontaktformular EZV
Link: Auskunftszentrale Zoll

Unser Angebot: Schnell & einfach Auto in der Schweiz verkaufen

Sie können Fahrzeuge in die Türkei verkaufen – doch wir bieten Ihnen eine einfachere Lösung:

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